Montag, 16. Februar 2009
Vernehmlassung Änderung Energiegesetz und -verordnung
Stellungnahme AVES Schweiz
Energieeffizienz braucht Strom, mehr Strom!
Die Vernehmlassung zur Änderungen des Energiegesetzes (EnG) und der Energie-verordnung (EnV) ist abgeschlosssen. Nach wie vor steht die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES) zu den vier Säulen der Energiestrategie des Bundesrates und damit auch zu jener der Energieeffizienz. Die AVES verlangt jedoch mit Nachdruck die konsequente Umsetzung aller vier Säulen. Energieeffizienz bedeutet für die AVES vor allem Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger. Das heisst in den meisten Fällen aber auch Erhöhung des Stromverbrauchs – bei Gebäuden, bei Geräten und im Verkehr. Unter diesem Gesichtpunkt gilt für die AVES: Zwecks Steigerung der Energieeffizienz müssen wir primär unsere Stromproduktion sichern - wirtschaftlich, CO2-arm, schweizerisch!
Bei Energieeffizienzfragen spielt Strom eine immer wichtigere Rolle. Oft ist die Nutzung erneuerbarer Energien nur mit vermehrtem Einsatz von Strom möglich. Trotz Sparanstrengungen wird der Gesamt-Stromverbrauch zunehmen. Eine Begrenzung dieser Zunahme lehnt die AVES ab.
Grundsätzliche Bemerkungen
- Massnahmen auf den Gebieten der Energieeffizienz müssen für die AVES unter den Gesichtspunkten Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit erfolgen.
- Die Massnahmen müssen eine langfristige und energetisch hohe Wirkung erzielen sowie mit geringem administrativem Aufwand vollzogen werden können.
- Stabile Rahmenbedingungen sind auch für die AVES wichtige Voraussetzung, genauso wie klare, wahrheitsgetreue und verständliche Informationen (z. B. Energie-Etiketten).
- Die Mindestanforderungen an Geräte dürfen nicht eine Unzahl von Ausnahmeregelungenschaffen, dafür sollen sie möglichst international abgestimmt werden.
Die AVES befürwortet grundsätzlich die geplante Einführung eines Gebäude-Energie-ausweises, lehnt aber eine weitere Bürokratisierung im Baubereich ab. Es ist zu beachten, dass das Sanierungspotential bei bestehenden Gebäuden sehr gross ist, dessen Ausschöpfung aber mehrere Jahrzehnte - und zudem mehr Strom - benötigt.
Die Änderungen der Energieverordnung betreffen vor allem die Einführung von Verbrauchsvorschriften für Haushaltgeräte, elektronische Geräte und Elektromotoren. Diese Anstrengungen unterstützt die AVES, weiss sich aber mit der betroffenen Branche einig, dass die Realisierung international koordiniert erfolgen muss. Das gilt auch für die Probleme der Standby-Verluste, die auch für die AVES ein Thema sind.
Die AVES begrüsst grundsätzlich Massnahmen im Interesse höherer Energieeffizienz, verlangt aber, dass diese unter ganzheitlicher Betrachtung, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und mit einfacher Administration erfolgen.
Energieeffizienz braucht Strom, mehr Strom!
Die Vernehmlassung zur Änderungen des Energiegesetzes (EnG) und der Energie-verordnung (EnV) ist abgeschlosssen. Nach wie vor steht die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES) zu den vier Säulen der Energiestrategie des Bundesrates und damit auch zu jener der Energieeffizienz. Die AVES verlangt jedoch mit Nachdruck die konsequente Umsetzung aller vier Säulen. Energieeffizienz bedeutet für die AVES vor allem Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger. Das heisst in den meisten Fällen aber auch Erhöhung des Stromverbrauchs – bei Gebäuden, bei Geräten und im Verkehr. Unter diesem Gesichtpunkt gilt für die AVES: Zwecks Steigerung der Energieeffizienz müssen wir primär unsere Stromproduktion sichern - wirtschaftlich, CO2-arm, schweizerisch!
Bei Energieeffizienzfragen spielt Strom eine immer wichtigere Rolle. Oft ist die Nutzung erneuerbarer Energien nur mit vermehrtem Einsatz von Strom möglich. Trotz Sparanstrengungen wird der Gesamt-Stromverbrauch zunehmen. Eine Begrenzung dieser Zunahme lehnt die AVES ab.
Grundsätzliche Bemerkungen
- Massnahmen auf den Gebieten der Energieeffizienz müssen für die AVES unter den Gesichtspunkten Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit erfolgen.
- Die Massnahmen müssen eine langfristige und energetisch hohe Wirkung erzielen sowie mit geringem administrativem Aufwand vollzogen werden können.
- Stabile Rahmenbedingungen sind auch für die AVES wichtige Voraussetzung, genauso wie klare, wahrheitsgetreue und verständliche Informationen (z. B. Energie-Etiketten).
- Die Mindestanforderungen an Geräte dürfen nicht eine Unzahl von Ausnahmeregelungenschaffen, dafür sollen sie möglichst international abgestimmt werden.
Die AVES befürwortet grundsätzlich die geplante Einführung eines Gebäude-Energie-ausweises, lehnt aber eine weitere Bürokratisierung im Baubereich ab. Es ist zu beachten, dass das Sanierungspotential bei bestehenden Gebäuden sehr gross ist, dessen Ausschöpfung aber mehrere Jahrzehnte - und zudem mehr Strom - benötigt.
Die Änderungen der Energieverordnung betreffen vor allem die Einführung von Verbrauchsvorschriften für Haushaltgeräte, elektronische Geräte und Elektromotoren. Diese Anstrengungen unterstützt die AVES, weiss sich aber mit der betroffenen Branche einig, dass die Realisierung international koordiniert erfolgen muss. Das gilt auch für die Probleme der Standby-Verluste, die auch für die AVES ein Thema sind.
Die AVES begrüsst grundsätzlich Massnahmen im Interesse höherer Energieeffizienz, verlangt aber, dass diese unter ganzheitlicher Betrachtung, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und mit einfacher Administration erfolgen.
Montag, 19. Januar 2009
Stellungnahmen AVES Schweiz: Vernehmlassung zu den Wasserzinsen
Eine Erhöhung der Wasserzinsen führt zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Erzeugungskosten des inländischen Stromes. Die gleichmässige Überwälzung dieser Kosten auf die Bezüger führt regelmässig zu einer prozentual höheren Strompreiserhöhung für die güterproduzierenden Wirtschaftssektoren, die ihren Strom zu Grossbezüger-Preisen auf einem höheren Spannungsniveau beziehen (Industrie, produzierendes Gewerbe, gewisse Dienstleistungsbranchen). Dies zeigte sich klar bei der parlamentarischen Debatte zur Strompreiserhöhung: Die prozentual grössten Preiserhöhungen beklagten die grossen industriellen Betriebe. Die Schweiz hat aus Sorge um die Arbeitsplätze aber ein eminentes Interesse daran, dass ihre Industrie sowie das Gewerbe mit moderaten Strompreisen der Zukunft entgegenblicken kann. Die aktuelle Wirtschaftslage verschärft den internationalen Wettbewerb nochmals ganz erheblich, was ein weiterer Grund für grösste Zurückhaltung bei den Wasserzinsen ist.
Die Ergebnisse der NFA einbeziehen!
Für die Berggebiete waren die Wasserzinsen bisher zwar eine beträchtliche Einnahmequelle; der neue Finanzausgleich hat deren Bedeutung aber eindeutig relativiert. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) mit seinen verschiedenen Ausgleichsinstrumenten, insbesondere dem geographisch-topographischen Ausgleich, sind die Interessen der Berggebiete bereits sehr entgegenkommend oder jedenfalls angemessen berücksichtigt worden, so dass sich aus dem Blickwinkel des Ausgleichs geographisch-topographisch-wirtschaftlicher Benachteiligung eine Wasserzinsanpassung nicht mehr rechtfertigen lässt. Von den angeführten Gründen für eine Erhöhung der Wasserzinsen (Baukostenindex, Entwicklung der Strompreise im Ausland etc.) vermag keiner zu überzeugen, ausser allenfalls jener der Teuerungsanpassung. Die seit 1997 aufgelaufene Teuerung beträgt gut 12% - mit sinkender Tendenz wegen dem Zerfall der Preise für fossile Energieträger. Im besten Fall, könnte somit eine Erhöhung des Wasserzinsmaximums auf Fr. 90.-- begründet werden. Allerdings ist auch dieser Erhöhungsgrund nur aus einer Kurzzeitperspektive richtig. Tatsächlich sind in letzten 40 Jahren die Wasserzinse weit über die Teuerung hinaus erhöht und praktisch vervierfacht worden!
Die Entscheide des Souveräns besser würdigen!
Es ist in den letzten Jahren Mode geworden, dem Strom stets neue finanzielle Lasten aufzubürden. Das neue StromVG führte mit der Durchleitungsabgabe eine zusätzliche Abgabenkompetenz in der Höhe von 0,6 Rp./kWh Strom ein, wovon aktuell bereits 0,45 Rp./kWh erhoben werden. Auch der zurzeit diskutierte Gegenvorschlag zur Initiative „Lebendiges Wasser“ sieht einen Strompreiszuschlag von 0,1 Rp./kWh vor. Diese und weitere Belastungen des Stromes erfolgen, obwohl der Souverän im Jahre 2000 alle drei Vorlagen mit fiskalischen Mehrbelastungen des Stromes und der übrigen Energieträger klar abgelehnt hat! Die stetige Missachtung des Volkswillens macht das Parlament unglaubwürdig und stärkt die politischen Extreme.
Eine Erhöhung der Wasserzinsen führt zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Erzeugungskosten des inländischen Stromes. Die gleichmässige Überwälzung dieser Kosten auf die Bezüger führt regelmässig zu einer prozentual höheren Strompreiserhöhung für die güterproduzierenden Wirtschaftssektoren, die ihren Strom zu Grossbezüger-Preisen auf einem höheren Spannungsniveau beziehen (Industrie, produzierendes Gewerbe, gewisse Dienstleistungsbranchen). Dies zeigte sich klar bei der parlamentarischen Debatte zur Strompreiserhöhung: Die prozentual grössten Preiserhöhungen beklagten die grossen industriellen Betriebe. Die Schweiz hat aus Sorge um die Arbeitsplätze aber ein eminentes Interesse daran, dass ihre Industrie sowie das Gewerbe mit moderaten Strompreisen der Zukunft entgegenblicken kann. Die aktuelle Wirtschaftslage verschärft den internationalen Wettbewerb nochmals ganz erheblich, was ein weiterer Grund für grösste Zurückhaltung bei den Wasserzinsen ist.
Die Ergebnisse der NFA einbeziehen!
Für die Berggebiete waren die Wasserzinsen bisher zwar eine beträchtliche Einnahmequelle; der neue Finanzausgleich hat deren Bedeutung aber eindeutig relativiert. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) mit seinen verschiedenen Ausgleichsinstrumenten, insbesondere dem geographisch-topographischen Ausgleich, sind die Interessen der Berggebiete bereits sehr entgegenkommend oder jedenfalls angemessen berücksichtigt worden, so dass sich aus dem Blickwinkel des Ausgleichs geographisch-topographisch-wirtschaftlicher Benachteiligung eine Wasserzinsanpassung nicht mehr rechtfertigen lässt. Von den angeführten Gründen für eine Erhöhung der Wasserzinsen (Baukostenindex, Entwicklung der Strompreise im Ausland etc.) vermag keiner zu überzeugen, ausser allenfalls jener der Teuerungsanpassung. Die seit 1997 aufgelaufene Teuerung beträgt gut 12% - mit sinkender Tendenz wegen dem Zerfall der Preise für fossile Energieträger. Im besten Fall, könnte somit eine Erhöhung des Wasserzinsmaximums auf Fr. 90.-- begründet werden. Allerdings ist auch dieser Erhöhungsgrund nur aus einer Kurzzeitperspektive richtig. Tatsächlich sind in letzten 40 Jahren die Wasserzinse weit über die Teuerung hinaus erhöht und praktisch vervierfacht worden!
Die Entscheide des Souveräns besser würdigen!
Es ist in den letzten Jahren Mode geworden, dem Strom stets neue finanzielle Lasten aufzubürden. Das neue StromVG führte mit der Durchleitungsabgabe eine zusätzliche Abgabenkompetenz in der Höhe von 0,6 Rp./kWh Strom ein, wovon aktuell bereits 0,45 Rp./kWh erhoben werden. Auch der zurzeit diskutierte Gegenvorschlag zur Initiative „Lebendiges Wasser“ sieht einen Strompreiszuschlag von 0,1 Rp./kWh vor. Diese und weitere Belastungen des Stromes erfolgen, obwohl der Souverän im Jahre 2000 alle drei Vorlagen mit fiskalischen Mehrbelastungen des Stromes und der übrigen Energieträger klar abgelehnt hat! Die stetige Missachtung des Volkswillens macht das Parlament unglaubwürdig und stärkt die politischen Extreme.
Freitag, 7. November 2008
Einreichung der Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager
Die radioaktiven Abfälle sind schon heute eine Realität und sie müssen sicher entsorgt werden. Wir alle profitieren vom Strom, der Medizin und der Forschung und stehen damit in der Pflicht, die Verantwortung für deren Abfälle zu übernehmen.
Wir wissen, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle in einem geologischen Tiefenlager in der Schweiz technisch und politisch lösbar ist. Wir wissen jedoch noch nicht, wo diese Entsorgung stattfinden soll.
Heute haben wir aber mit der Bekanntgabe möglicher Standorte durch die Nagra einen ersten Schritt gemacht. Der Jurasüdfuss kommt, nebst fünf weiteren Standorten, für geologisch und technisch für ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle in Frage. Jetzt geht es darum, die Auswahl möglicher Standorte auf dem vom Gesetz klar vorgegeben Weg etappenweise zu konkretisieren. Dabei ist die Mitsprache der betroffenen Regionen und der Schweizer Bevölkerung jederzeit gewährleistet. Ich bin deshalb überzeugt, dass wir am Schluss - das heisst nach einer allfälligen Volksabstimmung in etwa 10 Jahren - den technisch und politisch geeignetsten Standort kennen werden.
Die radioaktiven Abfälle sind, wie gesagt, schon heute eine Realität. Wir müssen uns also so oder so um ihre Entsorgung kümmern- unabhängig davon, ob wir neue Kernkraftwerke bauen wollen oder nicht. Darum sind die Bewilligungsverfahren für ein neues Kernkraftwerk und für das geologische Tiefenlager vom Gesetz her getrennt. Die beiden Prozesse laufen zeitlich verschoben. Das Problem mit der Versorgungssicherheit muss zuerst gelöst werden (neue Grosskraftwerke bis ca. 2025). Das Tiefenlager brauchen wir erst später, etwa 2040. Die hochaktiven Abfälle brauchen rund 40 Jahre Zeit, um abzukühlen und die Kapazitäten der Zwischenlager reichen noch lange. Wir haben also Zeit, die Standortwahl und den Bau des Tiefenlagers technisch und politisch sauber durchzuführen.
Wir wissen, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle in einem geologischen Tiefenlager in der Schweiz technisch und politisch lösbar ist. Wir wissen jedoch noch nicht, wo diese Entsorgung stattfinden soll.
Heute haben wir aber mit der Bekanntgabe möglicher Standorte durch die Nagra einen ersten Schritt gemacht. Der Jurasüdfuss kommt, nebst fünf weiteren Standorten, für geologisch und technisch für ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle in Frage. Jetzt geht es darum, die Auswahl möglicher Standorte auf dem vom Gesetz klar vorgegeben Weg etappenweise zu konkretisieren. Dabei ist die Mitsprache der betroffenen Regionen und der Schweizer Bevölkerung jederzeit gewährleistet. Ich bin deshalb überzeugt, dass wir am Schluss - das heisst nach einer allfälligen Volksabstimmung in etwa 10 Jahren - den technisch und politisch geeignetsten Standort kennen werden.
Die radioaktiven Abfälle sind, wie gesagt, schon heute eine Realität. Wir müssen uns also so oder so um ihre Entsorgung kümmern- unabhängig davon, ob wir neue Kernkraftwerke bauen wollen oder nicht. Darum sind die Bewilligungsverfahren für ein neues Kernkraftwerk und für das geologische Tiefenlager vom Gesetz her getrennt. Die beiden Prozesse laufen zeitlich verschoben. Das Problem mit der Versorgungssicherheit muss zuerst gelöst werden (neue Grosskraftwerke bis ca. 2025). Das Tiefenlager brauchen wir erst später, etwa 2040. Die hochaktiven Abfälle brauchen rund 40 Jahre Zeit, um abzukühlen und die Kapazitäten der Zwischenlager reichen noch lange. Wir haben also Zeit, die Standortwahl und den Bau des Tiefenlagers technisch und politisch sauber durchzuführen.
Freitag, 11. Juli 2008
Auch Deutschland bewegt sich...
Deutschland war bis jetzt die Bastion der Kernkraftgegner. Nun scheinen sich die Fronten langsam etwas aufzuweichen. Der Spiegel hat dazu einen interessanten Artikel veröffentlicht.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,564664,00.html
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,564664,00.html
Donnerstag, 3. Juli 2008
Kernkraftwerke sind klimafreundlich!
Wussten Sie, dass Kernkraftwerke weniger CO2 für die Produktion einer Kilowattstunde Strom ausstossen als die Fotovoltaik? Das zur ETH gehörende Paul Scherrer Institut hat dies in einer Studie nachgewiesen.
Die Wissenschaftler haben dabei die gesamte Energiekette von der Gewinnung der Rohstoffe für die Energieerzeugung und für den Bau der Kraftwerke, sowie die Stromproduktion selbst und den Rückbau der Kraftwerke untersucht. Sie berechneten die folgenden Zahlen:
Die Wissenschaftler haben dabei die gesamte Energiekette von der Gewinnung der Rohstoffe für die Energieerzeugung und für den Bau der Kraftwerke, sowie die Stromproduktion selbst und den Rückbau der Kraftwerke untersucht. Sie berechneten die folgenden Zahlen:
- Wasserkraft 4 Gramm CO2 pro kWh
- Kernenergie 8 Gramm CO2 pro kWh
- Wind 17 Gramm CO2 pro kWh
- Fotovoltaik 78 Gramm CO2 pro kWh
- Gaskombi 426 Gramm CO2 pro kWh
- Erdöl 885 Gramm CO2 pro kWh
- Braunkohle 1231 Gramm CO2 pro kWh
Nehmen wir an, wir würden die Schweizer Kernkraftwerke abschalten und unseren Strom in Zukunft mit Gaskombi-Kraftwerken erzeugen. Dann müssten wir alle sofort auf den motorisierten Verkehr verzichten, um das damit erzeugte CO2 wieder wett zu machen.
Noch ein Wort zur Urangewinnung, die die Gegner gerne als Quelle ungeahnter CO2-Emissionen herziehen. Eine moderne Zentrifuge, wie sie in Frankreich steht, braucht viel weniger Energie als herkömmliche. Die Schweiz bezieht ihr Uran aus modernen Anlagen. Aber sogar bei alten Anlagen, die mit Kohlestrom betrieben werden, steigt der CO2-Ausstoss nicht über 60 Gramm pro kWh. Der Uranabbau selbst trägt zur Zeit nur sehr wenig zum CO2-Ausstoss bei.
Freitag, 13. Juni 2008
Sehr geehrter Herr Vogt
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Bereitschaft, mit uns zu diskutieren. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Bezüglich der Medienberichte möchte ich Sie auf ein paar Zahlen aufmerksam machen, auf denen wahrscheinlich die Aussagen in den Medien gründen. In Ergebnissen zu den bisherigen eidgenössischen Volksabstimmungen zum Thema Kernenergie zeigten sich die Solothurner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger immer kernenergiefreundlicher als der schweizerische Durchschnitt. So haben zum Beispiel 73% der Solothurnerinnen und Solothurner die Volksinitiative "Strom ohne Atom" abgelehnt. Im persönlichen Gespräch mit Niederämtern stelle ich immer wieder fest, dass das KKG gut verankert ist und ein weiteres Kernkraftwerk akzeptiert würde. Dieser Eindruck wird untermauert von einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Demoscope, die im Januar 2008 durchgeführt wurde. Darin haben sich 52% der Niederämter für ein neues Kernkraftwerk ausgesprochen. Das sind 8% mehr als auf nationaler Ebene. Die gute Akzeptanz ist sicher auch dem KKG zu verdanken. Es geniesst einen guten Ruf, denn 89% der Befragten gaben an, dass das KKG ein eher gutes oder sogar gutes Image bei ihnen habe. Es ist uns natürlich bewusst, dass nicht alle Niederämterinnen und Niederämter ein neues Kernkraftwerk begrüssen und wir respektieren ihre Haltung dazu.
Zum politischen Willen auf Bundesebene möchte ich einwenden, dass bereits grosse Anstrengungen unternommen wurden. Denken wir nur an die Energiesparprogramme, die mit Bundesrat Ogis Eierkochen berühmt wurden. Leider haben aber das Bevölkerungs- und das Wirtschaftswachstum und die Zunahme der elektrischen Geräte inkl. Computer die Sparanstrengungen zunichte gemacht. Energieeffizienz heisst übrigens auch mehr Stromverbrauch. Wird eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, die die Umweltwärme nutzt, ist das zwar effizienter, doch der Stromverbrauch steigt.
Die erneuerbaren Energien werden dank einer Abgabe von 0,6 Rp./kWh, die jeder Stromkonsument bezahlen muss, mit 360 Mio. CHF pro Jahr gefördert. Dazu kommen noch grosse Summen der Stromproduzenten. Insgesamt sollen in den nächsten 30 Jahren 10 Milliarden CHF in die erneuerbaren Energien fliessen. Doch leider lassen sich damit nur ca. 5 TWh jährlich an zusätzlichen grünen Strom produzieren. Das entspricht nur einem Fünftel der Stromlücke von ca. 25 TWh. Mehr liegt vom Potenzial her nicht drin. Der Widerstand gegen Wind- und Kleinwasserkraftwerke von Seiten der Landschaftsschützer, Fischer etc. ist so gross, dass sich viele Vorhaben nicht verwirklichen lassen.
Ihr Einwand bezüglich des Tiefenlagers kann ich verstehen. Bis Ende Jahr sollen mögliche Standorte für die engere Wahl vorgeschlagen werden. Es ist uns bewusst, dass es ein langwieriger und schwieriger Prozess werden wird, doch im Kernenergiegesetzt steht, dass die radioaktiven Abfälle, die übrigens nicht nur von den Kernkraftwerken stammen, in der Schweiz entsorgt werden müssen. Wie beim Bau neuer Kernkraftwerke hat das Volk auch beim Bau eines Tiefenlagers das letzte Wort. Beide Entscheide unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie präjudizieren einander nicht. Bei der Entsorgung der nuklearen Abfälle geht es nicht um die Frage für oder gegen Kernenergie. Die radioaktiven Abfälle sind schon heute eine Realität, mit der wir uns auseinandersetzen und die wir lösen müssen.
Die Niederämter Gemeindepräsidenten sind sich des Steuerproblems bewusst. Sie haben sich laut Medienberichten darauf geeinigt, eine faire Verteilung der Steuern eines neuen Kernkraftwerks zu finden.
Bezüglich des Kühlturms gibt es gute Nachrichten. Atel hat erkannt, dass dieser ein pièce de résistance ist und plant einen Hybridkühlturm. Dieser ist nur ca. ein Drittel so hoch wie der bestehende und wird mit Ventilatoren belüftet. Er wird im Normalfall keinen Dampf ausstossen. Von Lostorf her sollte das neue Kernkraftwerk nicht zu sehen sein.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit einigermassen beantwortet zu haben und freue mich, mit Ihnen vielleicht an einem unserer Anlässe mal persönlich zu diskutieren.
Thomas Vogt, Lostorf hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Resolution der AVES CH" hinterlassen:
Ein zweiter Reaktor für das Kernkraftwerk Gösgen– ein paar Gedanken aus Lostorfer SichtAls geschäftlicher wie auch privater Nutzer von elektrischer Energie habe ich gegenüber der Kernenergie keine ablehnende aber kritische Haltung. Als sehr störend, unfair und nicht zutreffend empfinde ich die unzähligen Medienberichte, wonach alle Einwohner des Niederamtes als atomfreundlich bezeichnet werden, ja gar so dargestellt wurden, dass wir eigentlich nur darauf warten, bis der Bau eines weiteren Kraftwerkes in Angriff genommen werden kann.Nichts desto trotz sind für mich im Allgemeinen und als Lostorfer Einwohner im Speziellen einige Punkte offen, welche geklärt sein müssen, bevor ein neues oder gar ein zweites Kernkraftwerk gebaut werden kann.
1. Der politische Wille muss auf nationaler Ebene vorhanden sein, dass alternative Energien gefördert werden und Sparmassnahmen greifen.
2. Die Frage eines möglichen Endlagers muss gelöst sein. Die Expertise liegt schon seit Januar 2003 von der Nagra auf, doch der Widerstand im Zürcher Weinland, dem Gebiet der 1. Priorität, ist gewaltig, denn ein Endlager will ja niemand in der Nähe haben.
3. Eine gerechte Lasten- und Steuerverteilung muss vorliegen. Es kann nicht angehen, dass Däniken einen Löwenanteil der Einnahmen erhält, aber nur einen geringen Teil der Lasten trägt. Obschon die Einrichtungen auf Däniker Boden liegen, haben diese regionale Auswirkungen. Mehr als 25% der Einnahmen stehen der Gemeinde nicht zu. Der Rest muss gerecht auf die umliegenden Gemeinden im Niederamt verteilt werden.
4. Schliesslich sollte dem Landschaftsbild eine grosse Bedeutung beigemessen werden. Lostorf liegt ja bekanntlich nördlich des Kühlturmes, wo das Sonnenlicht zwischenzeitlich von einer Dampfschwade eingetrübt wird. Als Betreiber einer Photovoltaik Anlage ärgert mich das besonders. Einen zweiten Kühlturm verträgt es nicht. Im Gegenteil müssen Alternativen gesucht werden, welche dem Niederamt eine dampfarme oder gar dampflose Zukunft bescheren.Das sind Fragen, welche mich und bestimmt auch andere Betroffene beschäftigen und worüber ich gerne von den zuständigen Seiten eine Stellungnahme erwarte.
Thomas Vogt, Lostorf
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Bereitschaft, mit uns zu diskutieren. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Bezüglich der Medienberichte möchte ich Sie auf ein paar Zahlen aufmerksam machen, auf denen wahrscheinlich die Aussagen in den Medien gründen. In Ergebnissen zu den bisherigen eidgenössischen Volksabstimmungen zum Thema Kernenergie zeigten sich die Solothurner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger immer kernenergiefreundlicher als der schweizerische Durchschnitt. So haben zum Beispiel 73% der Solothurnerinnen und Solothurner die Volksinitiative "Strom ohne Atom" abgelehnt. Im persönlichen Gespräch mit Niederämtern stelle ich immer wieder fest, dass das KKG gut verankert ist und ein weiteres Kernkraftwerk akzeptiert würde. Dieser Eindruck wird untermauert von einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Demoscope, die im Januar 2008 durchgeführt wurde. Darin haben sich 52% der Niederämter für ein neues Kernkraftwerk ausgesprochen. Das sind 8% mehr als auf nationaler Ebene. Die gute Akzeptanz ist sicher auch dem KKG zu verdanken. Es geniesst einen guten Ruf, denn 89% der Befragten gaben an, dass das KKG ein eher gutes oder sogar gutes Image bei ihnen habe. Es ist uns natürlich bewusst, dass nicht alle Niederämterinnen und Niederämter ein neues Kernkraftwerk begrüssen und wir respektieren ihre Haltung dazu.
Zum politischen Willen auf Bundesebene möchte ich einwenden, dass bereits grosse Anstrengungen unternommen wurden. Denken wir nur an die Energiesparprogramme, die mit Bundesrat Ogis Eierkochen berühmt wurden. Leider haben aber das Bevölkerungs- und das Wirtschaftswachstum und die Zunahme der elektrischen Geräte inkl. Computer die Sparanstrengungen zunichte gemacht. Energieeffizienz heisst übrigens auch mehr Stromverbrauch. Wird eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, die die Umweltwärme nutzt, ist das zwar effizienter, doch der Stromverbrauch steigt.
Die erneuerbaren Energien werden dank einer Abgabe von 0,6 Rp./kWh, die jeder Stromkonsument bezahlen muss, mit 360 Mio. CHF pro Jahr gefördert. Dazu kommen noch grosse Summen der Stromproduzenten. Insgesamt sollen in den nächsten 30 Jahren 10 Milliarden CHF in die erneuerbaren Energien fliessen. Doch leider lassen sich damit nur ca. 5 TWh jährlich an zusätzlichen grünen Strom produzieren. Das entspricht nur einem Fünftel der Stromlücke von ca. 25 TWh. Mehr liegt vom Potenzial her nicht drin. Der Widerstand gegen Wind- und Kleinwasserkraftwerke von Seiten der Landschaftsschützer, Fischer etc. ist so gross, dass sich viele Vorhaben nicht verwirklichen lassen.
Ihr Einwand bezüglich des Tiefenlagers kann ich verstehen. Bis Ende Jahr sollen mögliche Standorte für die engere Wahl vorgeschlagen werden. Es ist uns bewusst, dass es ein langwieriger und schwieriger Prozess werden wird, doch im Kernenergiegesetzt steht, dass die radioaktiven Abfälle, die übrigens nicht nur von den Kernkraftwerken stammen, in der Schweiz entsorgt werden müssen. Wie beim Bau neuer Kernkraftwerke hat das Volk auch beim Bau eines Tiefenlagers das letzte Wort. Beide Entscheide unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie präjudizieren einander nicht. Bei der Entsorgung der nuklearen Abfälle geht es nicht um die Frage für oder gegen Kernenergie. Die radioaktiven Abfälle sind schon heute eine Realität, mit der wir uns auseinandersetzen und die wir lösen müssen.
Die Niederämter Gemeindepräsidenten sind sich des Steuerproblems bewusst. Sie haben sich laut Medienberichten darauf geeinigt, eine faire Verteilung der Steuern eines neuen Kernkraftwerks zu finden.
Bezüglich des Kühlturms gibt es gute Nachrichten. Atel hat erkannt, dass dieser ein pièce de résistance ist und plant einen Hybridkühlturm. Dieser ist nur ca. ein Drittel so hoch wie der bestehende und wird mit Ventilatoren belüftet. Er wird im Normalfall keinen Dampf ausstossen. Von Lostorf her sollte das neue Kernkraftwerk nicht zu sehen sein.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit einigermassen beantwortet zu haben und freue mich, mit Ihnen vielleicht an einem unserer Anlässe mal persönlich zu diskutieren.
Thomas Vogt, Lostorf hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Resolution der AVES CH" hinterlassen:
Ein zweiter Reaktor für das Kernkraftwerk Gösgen– ein paar Gedanken aus Lostorfer SichtAls geschäftlicher wie auch privater Nutzer von elektrischer Energie habe ich gegenüber der Kernenergie keine ablehnende aber kritische Haltung. Als sehr störend, unfair und nicht zutreffend empfinde ich die unzähligen Medienberichte, wonach alle Einwohner des Niederamtes als atomfreundlich bezeichnet werden, ja gar so dargestellt wurden, dass wir eigentlich nur darauf warten, bis der Bau eines weiteren Kraftwerkes in Angriff genommen werden kann.Nichts desto trotz sind für mich im Allgemeinen und als Lostorfer Einwohner im Speziellen einige Punkte offen, welche geklärt sein müssen, bevor ein neues oder gar ein zweites Kernkraftwerk gebaut werden kann.
1. Der politische Wille muss auf nationaler Ebene vorhanden sein, dass alternative Energien gefördert werden und Sparmassnahmen greifen.
2. Die Frage eines möglichen Endlagers muss gelöst sein. Die Expertise liegt schon seit Januar 2003 von der Nagra auf, doch der Widerstand im Zürcher Weinland, dem Gebiet der 1. Priorität, ist gewaltig, denn ein Endlager will ja niemand in der Nähe haben.
3. Eine gerechte Lasten- und Steuerverteilung muss vorliegen. Es kann nicht angehen, dass Däniken einen Löwenanteil der Einnahmen erhält, aber nur einen geringen Teil der Lasten trägt. Obschon die Einrichtungen auf Däniker Boden liegen, haben diese regionale Auswirkungen. Mehr als 25% der Einnahmen stehen der Gemeinde nicht zu. Der Rest muss gerecht auf die umliegenden Gemeinden im Niederamt verteilt werden.
4. Schliesslich sollte dem Landschaftsbild eine grosse Bedeutung beigemessen werden. Lostorf liegt ja bekanntlich nördlich des Kühlturmes, wo das Sonnenlicht zwischenzeitlich von einer Dampfschwade eingetrübt wird. Als Betreiber einer Photovoltaik Anlage ärgert mich das besonders. Einen zweiten Kühlturm verträgt es nicht. Im Gegenteil müssen Alternativen gesucht werden, welche dem Niederamt eine dampfarme oder gar dampflose Zukunft bescheren.Das sind Fragen, welche mich und bestimmt auch andere Betroffene beschäftigen und worüber ich gerne von den zuständigen Seiten eine Stellungnahme erwarte.
Thomas Vogt, Lostorf
Dienstag, 3. Juni 2008
Resolution der AVES CH
An der Delegiertenversammlung vom 31. Mai 2008 in Zug verabschiedete die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES) folgende RESOLUTION:
AVES kämpft für Wasserkraft und Kernenergie –
AVES lehnt die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ ab
Die Aktion für vernünftige Energiepolitik (AVES) fordert Parlament und Bevölkerung auf, der Verletzlichkeit unserer Arbeitsplätze wegen der Energieversorgung grösste Aufmerksamkeit zu widmen. - Neben den aktuellen Engpässen in der Öl- und Gasversorgung ist längerfristig vor allem die Versorgungssicherheit beim Strom stark gefährdet. Die Nutzung der Wasserkraft darf deshalb nicht weiter eingeschränkt werden und die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ ist abzulehnen. Der Bau von Ersatz-Kernkraftwerken muss überdies mit grösstem Nachdruck und ohne weitere Zeitverzögerung vorangetrieben werden. - Der „fiskalische Raubzug“ auf unseren CO2-freien Strom muss im Interesse unserer Arbeitsplätze beendet werden.
Seit Jahren wird in der Schweiz über die Energiepolitik debattiert. Unterdessen hat sich die Verletzlichkeit unseres Landes im Bereich der Energieversorgung laufend erhöht und nähert sich einem kritischen Niveau. Die Unsicherheiten und die Preisentwicklung im Bereich der Öl- und Erdgasversorgung sind mittlerweile jedermann bewusst geworden. Von grossen Teilen der Politik und der Bevölkerung wird hingegen nicht wahrgenommen, dass wir auch bei der Stromversorgung auf eine gefährliche Verknappung hinsteuern, die wegen der Bedeutung des Stroms als „Schlüsselenergie“ gravierende Folgen haben wird. Die Wasserkraftnutzung darf deshalb nicht weiter eingeschränkt werden. Die Förderung erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz ist überdies keine ausreichende Alternative für den Ersatz der älteren Kernkraftwerke. Die AVES ruft deshalb die verantwortlichen Politiker und die gesamte Bevölkerung auf, sich der dringenden Notwendigkeit eines raschen Ersatz-Baus von Kernkraftwerken bewusst zu werden. Die grossen Elektrizitätswerke werden aufgefordert, bis Ende 2008 die erforderlichen Rahmenbewilligungsgesuche für Ersatz-Kernkraftwerke beim Bund einzureichen.
Die Schweiz ist gut beraten, wenn sie alles unternimmt, um die umweltfreundliche CO2-freie Stromversorgung auch für die nächsten Jahrzehnte zu sichern. Neben dem Ersatzbau von Kernkraftwerken bedingt dies aber auch ein klares Einstehen für die Erhaltung der Wasserkraftnutzung (inklusive Erhöhung Grimsel-Staumauer). Das Zusammenwirken von Kernkraftwerken zur Erzeugung von Bandenergie und von Wasserkraftwerken zur Abdeckung der Verbrauchsspitzen ist – auch unter ökologischen Aspekten – einzigartig und sehr sinnvoll. Die AVES lehnt deshalb die im nächsten Jahr zur Abstimmung gelangende Initiative „Lebendiges Wasser“ des Fischerei-Verbandes einstimmig ab, da deren Annahme zu grossen Ausfällen beim Wasserstrom führen würde.
Bereits heute wird der Strom mit jährlich weit über 1 Milliarde Franken (über 1000 Millionen!) an Steuern und Abgaben wie Wasserzinsen, Durchleitungsabgaben etc. belastet. Dies ist mehr als genug! Für die AVES ist es unverständlich, dass der „Raubzug“ auf unseren CO2-freien Strom laufend verschärft wird. Damit wird die internationale Konkurrenzfähigkeit unserer Industrie beeinträchtigt und der Werkplatz Schweiz gefährdet.
AVES kämpft für Wasserkraft und Kernenergie –
AVES lehnt die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ ab
Die Aktion für vernünftige Energiepolitik (AVES) fordert Parlament und Bevölkerung auf, der Verletzlichkeit unserer Arbeitsplätze wegen der Energieversorgung grösste Aufmerksamkeit zu widmen. - Neben den aktuellen Engpässen in der Öl- und Gasversorgung ist längerfristig vor allem die Versorgungssicherheit beim Strom stark gefährdet. Die Nutzung der Wasserkraft darf deshalb nicht weiter eingeschränkt werden und die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ ist abzulehnen. Der Bau von Ersatz-Kernkraftwerken muss überdies mit grösstem Nachdruck und ohne weitere Zeitverzögerung vorangetrieben werden. - Der „fiskalische Raubzug“ auf unseren CO2-freien Strom muss im Interesse unserer Arbeitsplätze beendet werden.
Seit Jahren wird in der Schweiz über die Energiepolitik debattiert. Unterdessen hat sich die Verletzlichkeit unseres Landes im Bereich der Energieversorgung laufend erhöht und nähert sich einem kritischen Niveau. Die Unsicherheiten und die Preisentwicklung im Bereich der Öl- und Erdgasversorgung sind mittlerweile jedermann bewusst geworden. Von grossen Teilen der Politik und der Bevölkerung wird hingegen nicht wahrgenommen, dass wir auch bei der Stromversorgung auf eine gefährliche Verknappung hinsteuern, die wegen der Bedeutung des Stroms als „Schlüsselenergie“ gravierende Folgen haben wird. Die Wasserkraftnutzung darf deshalb nicht weiter eingeschränkt werden. Die Förderung erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz ist überdies keine ausreichende Alternative für den Ersatz der älteren Kernkraftwerke. Die AVES ruft deshalb die verantwortlichen Politiker und die gesamte Bevölkerung auf, sich der dringenden Notwendigkeit eines raschen Ersatz-Baus von Kernkraftwerken bewusst zu werden. Die grossen Elektrizitätswerke werden aufgefordert, bis Ende 2008 die erforderlichen Rahmenbewilligungsgesuche für Ersatz-Kernkraftwerke beim Bund einzureichen.
Die Schweiz ist gut beraten, wenn sie alles unternimmt, um die umweltfreundliche CO2-freie Stromversorgung auch für die nächsten Jahrzehnte zu sichern. Neben dem Ersatzbau von Kernkraftwerken bedingt dies aber auch ein klares Einstehen für die Erhaltung der Wasserkraftnutzung (inklusive Erhöhung Grimsel-Staumauer). Das Zusammenwirken von Kernkraftwerken zur Erzeugung von Bandenergie und von Wasserkraftwerken zur Abdeckung der Verbrauchsspitzen ist – auch unter ökologischen Aspekten – einzigartig und sehr sinnvoll. Die AVES lehnt deshalb die im nächsten Jahr zur Abstimmung gelangende Initiative „Lebendiges Wasser“ des Fischerei-Verbandes einstimmig ab, da deren Annahme zu grossen Ausfällen beim Wasserstrom führen würde.
Bereits heute wird der Strom mit jährlich weit über 1 Milliarde Franken (über 1000 Millionen!) an Steuern und Abgaben wie Wasserzinsen, Durchleitungsabgaben etc. belastet. Dies ist mehr als genug! Für die AVES ist es unverständlich, dass der „Raubzug“ auf unseren CO2-freien Strom laufend verschärft wird. Damit wird die internationale Konkurrenzfähigkeit unserer Industrie beeinträchtigt und der Werkplatz Schweiz gefährdet.
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