Montag, 30. Mai 2011

Positionen und Forderungen der AVES (nach dem „Ausstiegsbeschluss“ des Bundesrates)

1. Die AVES legt grössten Wert auf die Erhaltung einer hohen Versorgungssicherheit im Stromsektor. Dies gebietet, dass die Stromimporte im Winterhalbjahr nicht weiter anwachsen dürfen. Neben einer möglichst weitgehenden Stromerzeugung im Inland sind aber auch der notwendige Ausbau der Leitungsin­frastruktur im Inland und eine bessere Vernetzung mit dem Ausland anzustreben.

2. Die bestehenden Kernkraftwerke sind in Betrieb zu belassen, solange ihre Sicherheit gemäss Urteil der Sicherheitsbehörden gewährleistet ist.

3. Die Steigerung der Energieeffizienz im Stromsektor hat ein grosses Potential, das besser genutzt werden soll. Effizienzförderung mittels Anreizen und Subventionen hat aber volkswirtschaftliche Grenzen, die ermittelt und eingehalten werden müssen. Übertriebene Regulierungen sollen im Interesse eines freien Entwicklungswettbewerbs vermieden werden.

4. Die Förderung der neuen erneuerbaren Energien als zweites Bein der bewährten Vier-Säulen-Strategie ist im Fokus zu behalten, muss aber nach Auffassung der AVES sehr kritisch begleitet werden. Die bisherigen Ergebnisse sind ernüchternd und stehen im offensichtlichen Gegensatz zum marktschreierischen Lobbying der Umweltverbände und der an Subventionen interessierten Branchen. Bei der Förderung der neuen erneuerbaren Energien mittels kostendeckender Subventionen sind die Grenzen des volkswirtschaftlichen Nutzens schnell überschritten. Die Förderung der neuen erneuerbaren Energien darf auch nicht zu einer übertriebenen Beeinträchtigung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes führen. Die Ablösung der nuklearen Stromerzeugung durch erneuerbare Stromquellen wird auch längerfristig (in den nächsten 50 Jahren) kaum möglich sein.

5. Die AVES verlangt die Aufrechterhaltung der Option Kernenergie. Ein definitiver Ausstieg aus der Kernenergie und das Verbot der Weiterentwicklung der Kerntechnologie werden von der AVES zum heutigen Zeitpunkt klar abgelehnt.

6. Das Verbot für jeden KKW (Ersatz-)Bau macht die Stromversorgung nicht sicherer, sondern tendenziell unsicherer. Je jünger ein KKW ist, umso umfassender und kritischer ist dessen Auslegungskonzept und umso moderner ist dessen Sicherheitstechnik. Ein Baustopp bewirkt überdies die Gefahr, dass überalterte KKW in Strommangel-Situationen zu spät vom Netz genommen werden.

7. Die Kerntechnologie ist eine relativ junge Wissenschaft, welche noch ein grosses Entwicklungspotential hat. Die Schweiz sollte Forschung und Lehre in diesem Bereich aktiv mitgestalten. Die Entwicklung in Richtung mehr Sicherheit, ja sogar inhärenter Sicherheit bei der nuklearen Stromerzeugung ist in vollem Gang (KKW der 3. und 4. Generation). Die Schweiz und ihre führenden Lehranstalten (ETH, Fachhochschulen) sollten sich an dieser Entwicklung genauso beteiligen wie an Effizienzsteigerung und der Entwicklung neuer erneuerbarer Energiequellen. Dasselbe gilt für die Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Entsorgung radioaktiver Reststoffe (Transmutation).

8. Die schon bald drohende Stromlücke muss notfalls mit Gas-Kombi-Kraftwerken (GuD) und Wärme-Kraft-Koppelung (WKK) gedeckt werden. Die Umsetzung dieser Optionen führt zu negativen Auswirkungen bei den CO2-Emissionen. Die zunehmende Abhängigkeit von ausländischen Gaslieferanten und die damit einhergehende Abnahme der Versorgungssicherheit muss durch bestmögliche Gegen- und Vorsichtsmassnahmen aufgefangen werden.

9. Weitere Steuern und (Lenkungs-)Abgaben auf Strom und sonstigen Energieträgern werden sehr kritisch beobachtet. Auf alle Fälle ist zu beachten, dass allfällige neue Abgaben Industrie und Gewerbe und deren internationale Wettbewerbsposition nicht beeinträchtigen dürfen. Die resultierende Ausweitung der Fiskal- und Staatsquote ist in anderen Bereichen strikte zu kompensieren.

10. Der Sachplan Geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle ist zügig voran zu treiben.

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Aktion für eine vernünftige Energiepolitik Schweiz Kanton Solothurn

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