Montag, 19. Januar 2009

Stellungnahmen AVES Schweiz: Vernehmlassung zu den Wasserzinsen

Eine Erhöhung der Wasserzinsen führt zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Erzeugungskosten des inländischen Stromes. Die gleichmässige Überwälzung dieser Kosten auf die Bezüger führt regelmässig zu einer prozentual höheren Strompreiserhöhung für die güterproduzierenden Wirtschaftssektoren, die ihren Strom zu Grossbezüger-Preisen auf einem höheren Spannungsniveau beziehen (Industrie, produzierendes Gewerbe, gewisse Dienstleistungsbranchen). Dies zeigte sich klar bei der parlamentarischen Debatte zur Strompreiserhöhung: Die prozentual grössten Preiserhöhungen beklagten die grossen industriellen Betriebe. Die Schweiz hat aus Sorge um die Arbeitsplätze aber ein eminentes Interesse daran, dass ihre Industrie sowie das Gewerbe mit moderaten Strompreisen der Zukunft entgegenblicken kann. Die aktuelle Wirtschaftslage verschärft den internationalen Wettbewerb nochmals ganz erheblich, was ein weiterer Grund für grösste Zurückhaltung bei den Wasserzinsen ist.

Die Ergebnisse der NFA einbeziehen!
Für die Berggebiete waren die Wasserzinsen bisher zwar eine beträchtliche Einnahmequelle; der neue Finanzausgleich hat deren Bedeutung aber eindeutig relativiert. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) mit seinen verschiedenen Ausgleichsinstrumenten, insbesondere dem geographisch-topographischen Ausgleich, sind die Interessen der Berggebiete bereits sehr entgegenkommend oder jedenfalls angemessen berücksichtigt worden, so dass sich aus dem Blickwinkel des Ausgleichs geographisch-topographisch-wirtschaftlicher Benachteiligung eine Wasserzinsanpassung nicht mehr rechtfertigen lässt. Von den angeführten Gründen für eine Erhöhung der Wasserzinsen (Baukostenindex, Entwicklung der Strompreise im Ausland etc.) vermag keiner zu überzeugen, ausser allenfalls jener der Teuerungsanpassung. Die seit 1997 aufgelaufene Teuerung beträgt gut 12% - mit sinkender Tendenz wegen dem Zerfall der Preise für fossile Energieträger. Im besten Fall, könnte somit eine Erhöhung des Wasserzinsmaximums auf Fr. 90.-- begründet werden. Allerdings ist auch dieser Erhöhungsgrund nur aus einer Kurzzeitperspektive richtig. Tatsächlich sind in letzten 40 Jahren die Wasserzinse weit über die Teuerung hinaus erhöht und praktisch vervierfacht worden!

Die Entscheide des Souveräns besser würdigen!
Es ist in den letzten Jahren Mode geworden, dem Strom stets neue finanzielle Lasten aufzubürden. Das neue StromVG führte mit der Durchleitungsabgabe eine zusätzliche Abgabenkompetenz in der Höhe von 0,6 Rp./kWh Strom ein, wovon aktuell bereits 0,45 Rp./kWh erhoben werden. Auch der zurzeit diskutierte Gegenvorschlag zur Initiative „Lebendiges Wasser“ sieht einen Strompreiszuschlag von 0,1 Rp./kWh vor. Diese und weitere Belastungen des Stromes erfolgen, obwohl der Souverän im Jahre 2000 alle drei Vorlagen mit fiskalischen Mehrbelastungen des Stromes und der übrigen Energieträger klar abgelehnt hat! Die stetige Missachtung des Volkswillens macht das Parlament unglaubwürdig und stärkt die politischen Extreme.
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Kabelverlegung4119

Aktion für eine vernünftige Energiepolitik Schweiz Kanton Solothurn

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