Dienstag, 24. März 2009

Revision CO2-Gesetz

AVES für realistische Emissionsziele

Bei der Revision des CO2-Gesetzes schlägt der Bundesrat eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 20 Prozent resp. 50 Prozent gegenüber 1990 vor. Die AVES fordert, dass die Reduktionsziele realistisch angesetzt werden, die effektiven Potenziale der Schweiz und ihrer Wirtschaft berücksichtigt werden. Die Ausweitung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe lehnt die AVES ab, ebenso die Einführung einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe.

Die Schweiz als kleines Land mit wenig Schwerindustrie und wenig fossil betriebenen Kraftwerken kann das Weltklima nur in kleinstem Masse beeinflussen. Ihr Anteil am weltweiten CO2-Ausstoss beträgt lediglich 0,1 Prozent. Extreme Reduktionsübungen in der Schweiz würden darum global nichts bewirken, unserer Wirtschaft jedoch schaden. Die erfolgreichen freiwilligen Massnahmen unserer Wirtschaft sollen jedoch weitergeführt werden.

Trotz kritischer Betrachtung steht die AVES hinter effizienten Anstrengungen, um die Treibhausgas-Emissionen hier und vor allem weltweit zu reduzieren. Reduktionsziele, wie sie Umweltorganisationen oder SP und Grüne fordern, sind unrealistisch. Mit solch falschen Versprechungen streut man den Menschen einfach Sand in die Augen! Besser, ja von entscheidender Bedeutung für Klima und sichere Stromversorgung, ist die Erhaltung des fast CO2-freien Schweizer Strom-Mixes aus Wasserkraft und Kernenergie.

Die AVES verlangt deshalb, dass die Zielvorgaben für die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 (gegenüber 1990) mit der Reduktion um 15 Prozent, statt der vorgeschlagenen 20 Prozent, festgelegt werden.

Eine Ausweitung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe soll vermieden werden. Auch die Einführung einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe lehnt die AVES ab, weil diese der Idee einer Lenkungsabgabe klar widerspricht, ja neue Steuern bedeutet. Bekanntlich hat das Schweizer Volk im Jahre 2000 sämtliche Energiesteuern abgelehnt.

Montag, 16. Februar 2009

Vernehmlassung Änderung Energiegesetz und -verordnung

Stellungnahme AVES Schweiz
Energieeffizienz braucht Strom, mehr Strom!


Die Vernehmlassung zur Änderungen des Energiegesetzes (EnG) und der Energie-verordnung (EnV) ist abgeschlosssen. Nach wie vor steht die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES) zu den vier Säulen der Energiestrategie des Bundesrates und damit auch zu jener der Energieeffizienz. Die AVES verlangt jedoch mit Nachdruck die konsequente Umsetzung aller vier Säulen. Energieeffizienz bedeutet für die AVES vor allem Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger. Das heisst in den meisten Fällen aber auch Erhöhung des Stromverbrauchs – bei Gebäuden, bei Geräten und im Verkehr. Unter diesem Gesichtpunkt gilt für die AVES: Zwecks Steigerung der Energieeffizienz müssen wir primär unsere Stromproduktion sichern - wirtschaftlich, CO2-arm, schweizerisch!

Bei Energieeffizienzfragen spielt Strom eine immer wichtigere Rolle. Oft ist die Nutzung erneuerbarer Energien nur mit vermehrtem Einsatz von Strom möglich. Trotz Sparanstrengungen wird der Gesamt-Stromverbrauch zunehmen. Eine Begrenzung dieser Zunahme lehnt die AVES ab.

Grundsätzliche Bemerkungen
- Massnahmen auf den Gebieten der Energieeffizienz müssen für die AVES unter den Gesichtspunkten Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit erfolgen.

- Die Massnahmen müssen eine langfristige und energetisch hohe Wirkung erzielen sowie mit geringem administrativem Aufwand vollzogen werden können.

- Stabile Rahmenbedingungen sind auch für die AVES wichtige Voraussetzung, genauso wie klare, wahrheitsgetreue und verständliche Informationen (z. B. Energie-Etiketten).

- Die Mindestanforderungen an Geräte dürfen nicht eine Unzahl von Ausnahmeregelungenschaffen, dafür sollen sie möglichst international abgestimmt werden.

Die AVES befürwortet grundsätzlich die geplante Einführung eines Gebäude-Energie-ausweises, lehnt aber eine weitere Bürokratisierung im Baubereich ab. Es ist zu beachten, dass das Sanierungspotential bei bestehenden Gebäuden sehr gross ist, dessen Ausschöpfung aber mehrere Jahrzehnte - und zudem mehr Strom - benötigt.

Die Änderungen der Energieverordnung betreffen vor allem die Einführung von Verbrauchsvorschriften für Haushaltgeräte, elektronische Geräte und Elektromotoren. Diese Anstrengungen unterstützt die AVES, weiss sich aber mit der betroffenen Branche einig, dass die Realisierung international koordiniert erfolgen muss. Das gilt auch für die Probleme der Standby-Verluste, die auch für die AVES ein Thema sind.

Die AVES begrüsst grundsätzlich Massnahmen im Interesse höherer Energieeffizienz, verlangt aber, dass diese unter ganzheitlicher Betrachtung, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und mit einfacher Administration erfolgen.

Montag, 19. Januar 2009

Stellungnahmen AVES Schweiz: Vernehmlassung zu den Wasserzinsen

Eine Erhöhung der Wasserzinsen führt zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Erzeugungskosten des inländischen Stromes. Die gleichmässige Überwälzung dieser Kosten auf die Bezüger führt regelmässig zu einer prozentual höheren Strompreiserhöhung für die güterproduzierenden Wirtschaftssektoren, die ihren Strom zu Grossbezüger-Preisen auf einem höheren Spannungsniveau beziehen (Industrie, produzierendes Gewerbe, gewisse Dienstleistungsbranchen). Dies zeigte sich klar bei der parlamentarischen Debatte zur Strompreiserhöhung: Die prozentual grössten Preiserhöhungen beklagten die grossen industriellen Betriebe. Die Schweiz hat aus Sorge um die Arbeitsplätze aber ein eminentes Interesse daran, dass ihre Industrie sowie das Gewerbe mit moderaten Strompreisen der Zukunft entgegenblicken kann. Die aktuelle Wirtschaftslage verschärft den internationalen Wettbewerb nochmals ganz erheblich, was ein weiterer Grund für grösste Zurückhaltung bei den Wasserzinsen ist.

Die Ergebnisse der NFA einbeziehen!
Für die Berggebiete waren die Wasserzinsen bisher zwar eine beträchtliche Einnahmequelle; der neue Finanzausgleich hat deren Bedeutung aber eindeutig relativiert. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) mit seinen verschiedenen Ausgleichsinstrumenten, insbesondere dem geographisch-topographischen Ausgleich, sind die Interessen der Berggebiete bereits sehr entgegenkommend oder jedenfalls angemessen berücksichtigt worden, so dass sich aus dem Blickwinkel des Ausgleichs geographisch-topographisch-wirtschaftlicher Benachteiligung eine Wasserzinsanpassung nicht mehr rechtfertigen lässt. Von den angeführten Gründen für eine Erhöhung der Wasserzinsen (Baukostenindex, Entwicklung der Strompreise im Ausland etc.) vermag keiner zu überzeugen, ausser allenfalls jener der Teuerungsanpassung. Die seit 1997 aufgelaufene Teuerung beträgt gut 12% - mit sinkender Tendenz wegen dem Zerfall der Preise für fossile Energieträger. Im besten Fall, könnte somit eine Erhöhung des Wasserzinsmaximums auf Fr. 90.-- begründet werden. Allerdings ist auch dieser Erhöhungsgrund nur aus einer Kurzzeitperspektive richtig. Tatsächlich sind in letzten 40 Jahren die Wasserzinse weit über die Teuerung hinaus erhöht und praktisch vervierfacht worden!

Die Entscheide des Souveräns besser würdigen!
Es ist in den letzten Jahren Mode geworden, dem Strom stets neue finanzielle Lasten aufzubürden. Das neue StromVG führte mit der Durchleitungsabgabe eine zusätzliche Abgabenkompetenz in der Höhe von 0,6 Rp./kWh Strom ein, wovon aktuell bereits 0,45 Rp./kWh erhoben werden. Auch der zurzeit diskutierte Gegenvorschlag zur Initiative „Lebendiges Wasser“ sieht einen Strompreiszuschlag von 0,1 Rp./kWh vor. Diese und weitere Belastungen des Stromes erfolgen, obwohl der Souverän im Jahre 2000 alle drei Vorlagen mit fiskalischen Mehrbelastungen des Stromes und der übrigen Energieträger klar abgelehnt hat! Die stetige Missachtung des Volkswillens macht das Parlament unglaubwürdig und stärkt die politischen Extreme.
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Aktion für eine vernünftige Energiepolitik Schweiz Kanton Solothurn

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