Mittwoch, 5. Mai 2010

AEK-GV: Ansprache von Präsident Ulrich Bucher

Gartenarbeit
Mit der warmen Jahreszeit verbringen wir wieder mehr Zeit im Freien. So ein sonniger Frühlings- oder Sommertag im Garten ist sehr entspannend. Etwas lästig ist aber das Gebrumm der Rasenmäher in der Nachbarschaft. Ist das nötig? Nein! Motorisierte Rasenmäher sind völlig überflüssig. Eine gute alte Sichel tut es in aller Regel auch.

Hier der Beweis: Nehmen wir an, sie müssen eine Rasenfläche von einer Are pflegen. Pro Saison sind so etwa 20 Schnitte notwendig. Hochgerechnet mähen Sie also pro Jahr insgesamt eine Fläche von 20 Aren bzw. 2000 m2. Wenn Sie die Rasenpflege exakt auf 365 Tage verteilen, ergibt das pro Tag eine Fläche von etwa 5,5 m2. Das schafft man doch mit einer Sichel problemlos. Das Resultat stimmt. Die Schlussfolgerung ist trotzdem völlig unsinnig. Deshalb sagt wohl der Volksmund „traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast“.

Leider wird auch im Energiesektor gar nicht so selten mit unhaltbaren Kennzahlen operiert. Nur theoretisch mögliche Werte, heikle Durchschnitte, unzulässige Vergleiche usw. sind an der Tagesordnung. Dazu ein Beispiel: Es ist zwar interessant zu wissen, wie hoch die Energieausbeute einer Solaranlage ist. Aber es wäre auch interessant zu wissen, wie hoch der Anteil der Solarenergie im Zeitpunkt der Leistungsspitze (AEK = 27.01.2009, 11.30 Uhr) war.
Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Ich finde die Solarenergie eine gute Sache. Sie ist zweifellos förderungswürdig. Gewisse Projekte finde ich aber nicht besonders durchdacht. Dass Solaranlagen in der Wüste eine hohe Energieausbeute bringen würden, ist nachvollziehbar. Aber möchten Sie, dass ein unerlässlicher Teil des Strombedarfs der Schweiz beispielsweise im Einflussbereich von Herrn Muammar al-Gaddafi produziert wird?

Die wichtigste Pflicht der Energieunternehmen ist, die Gewährleistung einer unterbruchsfreien Versorgung in ausreichender Qualität. (Dazu ein kleiner Hinweis: Auch Strom hat qualitative Komponenten. z.B. Stabilität in der Spannung und der Frequenz, wenig Störendes wie z.B. Oberwellen usw).
Ein Netz muss auch bei Spitzenbezügen stabil betrieben werden können. Selbst dann, wenn beispielsweise eine wichtige Zubringerleitung ausser Betrieb ist. Im Energiebereich ist entscheidend, was man wirklich kann und nicht was man eventuell könnte.

Wieder zurück zur Statistik: Der Energieabsatz der AEK ist 2009 ganz massiv eingebrochen. Die Begründung ist klar aber auch besorgniserregend. Der Rückgang des Energiebedarfs im AEK-Gebiet ist eine Folge der weltweiten Krise. Sie hat unsere stark industrialisierte Region hart getroffen.

Zum Bedarfsrückgang einige Details: Der Strombedarf ist bei den Privatpersonen praktisch stabil geblieben. Im industriellen Bereich ist der Einbruch aber markant. Ich fürchte sehr, der Nachfragerückgang wird nun von einigen Statistikern völlig falsch interpretiert, nur um den Beweis zu erbringen, dass der Bau von neuen Grosskraftwerken gar nicht notwendig sei.
Es ist völlig logisch, dass die Betriebseinstellung eines Industrieunternehmens – konkret der Borregaard – kurz- bis mittelfristig einen Minderbedarf von Energie auslöst. Aber früher oder später wird das heute brachliegende Areal erneut industriell genutzt. Wenn gleichzeitig die Weltwirtschaft wieder gut läuft, sind wir rasch wieder auf den Werten von 2008. Noch wahrscheinlicher ist, dass diese – entsprechend dem langjährigen Trend – sogar noch überschritten werden.
Wer jetzt – nur aufgrund der momentan tieferen Stromnachfrage in unserer Region – eine Abkehr von der Viersäulenpolitik des Bundes fordert, hat nicht begriffen, dass die Werke extrem langfristig planen und auch realisieren müssen. Nur so kann die Versorgungssicherheit gewährleistet werden. Die Gesetze der Physik können weder mit Statistiken noch mit Paragrafen beeinflusst werden. Bekanntlich muss jeder Strombezug gleichzeitig in einem Werk produziert und über das Netz dem Verbraucher zugeleitet werden.

Wenn wir die Leistungsspitzen im gleichen Zeitraum betrachten, ist leicht erkennbar, dass die Unterschiede zwischen den Jahren kleiner sind, als beim Strombezug. Ich habe es bereits erwähnt: Die Netz-Infrastrukturen müssen die Spitzenbelastungen aushalten können. In diesem Zusammenhang noch eine kurze Bemerkung zum Sparen. Ich habe es an einer AEK-GV bereits erwähnt. Energie sparen ist gar nicht so schwierig. Allerdings liegen die Sparmöglichkeiten speziell im Bereich der Wärme und viel weniger beim Strom. Oft ist es sogar so, dass Anlageoptimierungen im Bereich Kälte und Wärme zu höheren Strombezügen führen.

Fazit zum ersten Teil
Auch im Energiebereich gibt es eine Differenz zwischen Wollen und Können. Die Werke haben sich nach dem Können zu richten. Das heisst nicht, dass innovative Entwicklungen und moderne Technologien keinen Platz haben. Aber ihre Implementierung hat so zu geschehen, dass keine unzulässigen Risiken bezüglich Versorgungssicherheit eingegangen werden. Zudem müssen auch die finanziellen Folgen beachtet werden. Es ist unfair, die Einführung von neuen und teuren Technologien zu fördern und gleichzeitig zu verlangen, dass Dritte für die Kosten aufkommen müssen. Darum mein Tipp: Verkaufen Sie Ihren Rasenmäher nicht. Die Aufteilung der Rasenpflege auf 365 Tage ist nicht möglich.
Hinterfragen Sie Statistiken und Aussagen im Energiebereich sehr kritisch. Und wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die Fachpersonen zum Beispiel der AEK. Ihre Aussagen basieren auf umfassendem Wissen im wichtigen Versorgungsgeschäft. Echte Fachpersonen sagen was möglich ist und nicht was schön wäre, wenn es gegebenenfalls einmal möglich würde.


Kunstturnen
Wer hier im Saal kann direkt aus dem Spagat einen doppelten Salto machen?
Ich nehme an niemand. Diese Übung ist unmöglich. Die Rolle des Staates bzw. der öffentlichen Hände ist im Energiebereich fast mit der Beherrschung dieser unmöglichen Turnübung vergleichbar. Dass der Staat als Regulator auftritt, ist völlig in Ordnung. Schliesslich hat er für geordnete Verhältnisse in unserer Gesellschaft zu sorgen. Die zweite öffentliche Aufgabe, nämlich im Konfliktfall zu richten, entspricht unserem Staatsverständnis und unserem Rechtsempfinden.

Aber zahlreiche öffentliche Hände sind auch Werkseigentümer. In dieser Rolle wollen sie Gewinnausschüttungen. Gleichzeitig erteilen sie Konzessionen und erheben dafür Gebühren. Für die Nutzung der Gewässer ist ebenfalls eine Konzession notwendig, und es sind Wasserzinsen zu entrichten. Plangenehmigungen und teilweise Betriebsbewilligungen für Leitungen, Werke usw. sind eine weitere Domäne des Staates. Dann sind Steuern zu entrichten. Aber nicht alle Unternehmen unterliegen der Steuerpflicht. Daneben will die Politik erneuerbare Energien fördern, fordert ökologische Ausgleichsmassnahmen bei Bauwerken und will die Volkswirtschaft und die Konsumenten möglichst wenig belasten.

Die einzelnen politischen Stossrichtungen sind absolut sinnvoll. Aber die gleichzeitige Aufzählung zeigt, sie widersprechen sich teilweise. Ich persönlich erachte die Kombination von Gesetzgeber und Regulator einerseits und Marktplayer andererseits als extrem heikel. Die Versuchung ist gross, die eigenen Interessen bereits in die Gesetzgebung einzupacken.

Zugegeben, da sind ja noch die Parlamente als Korrektiv. Aber diese haben in den letzten Jahren laufend an Einfluss verloren. Einerseits wird auch die schweizerische Gesetzgebung, aufgrund der zahllosen internationalen Verflechtungen, teilweise in Brüssel und andernorts vorgegeben. Andererseits werden Gesetze so komplex ausgestaltet und formuliert, dass gar nicht so selten die Gerichte entscheiden, wie ein einzelner Paragraf gemeint und anzuwenden sei.
Die Sache ist wirklich nicht einfach. Ich kenne auch kein Patentrezept um die sich teilweise widersprechenden Interessen zu einem tragfähigen Kompromiss zusammenzufügen. Aber einige Wünsche an die Regulatoren gibt es aus AEK-Sicht durchaus:

Die Gesetzgebung muss verständlich sein.
Die Gesetzgebung muss für korrekte und faire Marktbedingungen innerhalb der gesamten Branche sorgen.
Markt kann nur funktionieren, wenn Marktmöglichkeiten bzw. Freiheiten bestehen.
Oberstes Ziel der Gesetzgebung muss die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sein und eine praktisch 100-prozentige Verfügbarkeit des Produktes Strom in ausreichender Qualität zu haben.
Existenzielle Abhängigkeiten vom Ausland sind zu vermeiden. Wenn Strom knapp wird, werden nationale Egoismen mit extrem grosser Wahrscheinlichkeit über Verträge gestellt.
Die Schaffung bzw. der Erhalt einer gesunden Eigenkapitalbasis der Werke ist durch den Gesetzgeber zu fördern und nicht zu behindern. Nur so wird nämlich dem Erhalt und dem notwendigen Ausbau der Infrastruktur die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.
Bei einschneidenden Veränderungen sind ausreichende Übergangsfristen zu gewähren.
Nicht ständig an der Gesetzesschraube drehen. Die Halbwertszeit von Erlassen ist teilweise unerträglich kurz geworden.

Fazit zum zweiten Teil
Es ist völlig in Ordnung, dass ein Turnlehrer von seinen Schülerinnen und Schülern immer etwas mehr fordert, als sie bereits können. Überforderung und insbesondere ständige Überforderung frustriert. Auch in der Gesetzgebung gilt: Weniger ist manchmal mehr.

Dienstag, 24. März 2009

Revision CO2-Gesetz

AVES für realistische Emissionsziele

Bei der Revision des CO2-Gesetzes schlägt der Bundesrat eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 20 Prozent resp. 50 Prozent gegenüber 1990 vor. Die AVES fordert, dass die Reduktionsziele realistisch angesetzt werden, die effektiven Potenziale der Schweiz und ihrer Wirtschaft berücksichtigt werden. Die Ausweitung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe lehnt die AVES ab, ebenso die Einführung einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe.

Die Schweiz als kleines Land mit wenig Schwerindustrie und wenig fossil betriebenen Kraftwerken kann das Weltklima nur in kleinstem Masse beeinflussen. Ihr Anteil am weltweiten CO2-Ausstoss beträgt lediglich 0,1 Prozent. Extreme Reduktionsübungen in der Schweiz würden darum global nichts bewirken, unserer Wirtschaft jedoch schaden. Die erfolgreichen freiwilligen Massnahmen unserer Wirtschaft sollen jedoch weitergeführt werden.

Trotz kritischer Betrachtung steht die AVES hinter effizienten Anstrengungen, um die Treibhausgas-Emissionen hier und vor allem weltweit zu reduzieren. Reduktionsziele, wie sie Umweltorganisationen oder SP und Grüne fordern, sind unrealistisch. Mit solch falschen Versprechungen streut man den Menschen einfach Sand in die Augen! Besser, ja von entscheidender Bedeutung für Klima und sichere Stromversorgung, ist die Erhaltung des fast CO2-freien Schweizer Strom-Mixes aus Wasserkraft und Kernenergie.

Die AVES verlangt deshalb, dass die Zielvorgaben für die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 (gegenüber 1990) mit der Reduktion um 15 Prozent, statt der vorgeschlagenen 20 Prozent, festgelegt werden.

Eine Ausweitung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe soll vermieden werden. Auch die Einführung einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe lehnt die AVES ab, weil diese der Idee einer Lenkungsabgabe klar widerspricht, ja neue Steuern bedeutet. Bekanntlich hat das Schweizer Volk im Jahre 2000 sämtliche Energiesteuern abgelehnt.

Montag, 16. Februar 2009

Vernehmlassung Änderung Energiegesetz und -verordnung

Stellungnahme AVES Schweiz
Energieeffizienz braucht Strom, mehr Strom!


Die Vernehmlassung zur Änderungen des Energiegesetzes (EnG) und der Energie-verordnung (EnV) ist abgeschlosssen. Nach wie vor steht die Aktion für vernünftige Energiepolitik Schweiz (AVES) zu den vier Säulen der Energiestrategie des Bundesrates und damit auch zu jener der Energieeffizienz. Die AVES verlangt jedoch mit Nachdruck die konsequente Umsetzung aller vier Säulen. Energieeffizienz bedeutet für die AVES vor allem Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger. Das heisst in den meisten Fällen aber auch Erhöhung des Stromverbrauchs – bei Gebäuden, bei Geräten und im Verkehr. Unter diesem Gesichtpunkt gilt für die AVES: Zwecks Steigerung der Energieeffizienz müssen wir primär unsere Stromproduktion sichern - wirtschaftlich, CO2-arm, schweizerisch!

Bei Energieeffizienzfragen spielt Strom eine immer wichtigere Rolle. Oft ist die Nutzung erneuerbarer Energien nur mit vermehrtem Einsatz von Strom möglich. Trotz Sparanstrengungen wird der Gesamt-Stromverbrauch zunehmen. Eine Begrenzung dieser Zunahme lehnt die AVES ab.

Grundsätzliche Bemerkungen
- Massnahmen auf den Gebieten der Energieeffizienz müssen für die AVES unter den Gesichtspunkten Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit erfolgen.

- Die Massnahmen müssen eine langfristige und energetisch hohe Wirkung erzielen sowie mit geringem administrativem Aufwand vollzogen werden können.

- Stabile Rahmenbedingungen sind auch für die AVES wichtige Voraussetzung, genauso wie klare, wahrheitsgetreue und verständliche Informationen (z. B. Energie-Etiketten).

- Die Mindestanforderungen an Geräte dürfen nicht eine Unzahl von Ausnahmeregelungenschaffen, dafür sollen sie möglichst international abgestimmt werden.

Die AVES befürwortet grundsätzlich die geplante Einführung eines Gebäude-Energie-ausweises, lehnt aber eine weitere Bürokratisierung im Baubereich ab. Es ist zu beachten, dass das Sanierungspotential bei bestehenden Gebäuden sehr gross ist, dessen Ausschöpfung aber mehrere Jahrzehnte - und zudem mehr Strom - benötigt.

Die Änderungen der Energieverordnung betreffen vor allem die Einführung von Verbrauchsvorschriften für Haushaltgeräte, elektronische Geräte und Elektromotoren. Diese Anstrengungen unterstützt die AVES, weiss sich aber mit der betroffenen Branche einig, dass die Realisierung international koordiniert erfolgen muss. Das gilt auch für die Probleme der Standby-Verluste, die auch für die AVES ein Thema sind.

Die AVES begrüsst grundsätzlich Massnahmen im Interesse höherer Energieeffizienz, verlangt aber, dass diese unter ganzheitlicher Betrachtung, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und mit einfacher Administration erfolgen.

Montag, 19. Januar 2009

Stellungnahmen AVES Schweiz: Vernehmlassung zu den Wasserzinsen

Eine Erhöhung der Wasserzinsen führt zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Erzeugungskosten des inländischen Stromes. Die gleichmässige Überwälzung dieser Kosten auf die Bezüger führt regelmässig zu einer prozentual höheren Strompreiserhöhung für die güterproduzierenden Wirtschaftssektoren, die ihren Strom zu Grossbezüger-Preisen auf einem höheren Spannungsniveau beziehen (Industrie, produzierendes Gewerbe, gewisse Dienstleistungsbranchen). Dies zeigte sich klar bei der parlamentarischen Debatte zur Strompreiserhöhung: Die prozentual grössten Preiserhöhungen beklagten die grossen industriellen Betriebe. Die Schweiz hat aus Sorge um die Arbeitsplätze aber ein eminentes Interesse daran, dass ihre Industrie sowie das Gewerbe mit moderaten Strompreisen der Zukunft entgegenblicken kann. Die aktuelle Wirtschaftslage verschärft den internationalen Wettbewerb nochmals ganz erheblich, was ein weiterer Grund für grösste Zurückhaltung bei den Wasserzinsen ist.

Die Ergebnisse der NFA einbeziehen!
Für die Berggebiete waren die Wasserzinsen bisher zwar eine beträchtliche Einnahmequelle; der neue Finanzausgleich hat deren Bedeutung aber eindeutig relativiert. Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) mit seinen verschiedenen Ausgleichsinstrumenten, insbesondere dem geographisch-topographischen Ausgleich, sind die Interessen der Berggebiete bereits sehr entgegenkommend oder jedenfalls angemessen berücksichtigt worden, so dass sich aus dem Blickwinkel des Ausgleichs geographisch-topographisch-wirtschaftlicher Benachteiligung eine Wasserzinsanpassung nicht mehr rechtfertigen lässt. Von den angeführten Gründen für eine Erhöhung der Wasserzinsen (Baukostenindex, Entwicklung der Strompreise im Ausland etc.) vermag keiner zu überzeugen, ausser allenfalls jener der Teuerungsanpassung. Die seit 1997 aufgelaufene Teuerung beträgt gut 12% - mit sinkender Tendenz wegen dem Zerfall der Preise für fossile Energieträger. Im besten Fall, könnte somit eine Erhöhung des Wasserzinsmaximums auf Fr. 90.-- begründet werden. Allerdings ist auch dieser Erhöhungsgrund nur aus einer Kurzzeitperspektive richtig. Tatsächlich sind in letzten 40 Jahren die Wasserzinse weit über die Teuerung hinaus erhöht und praktisch vervierfacht worden!

Die Entscheide des Souveräns besser würdigen!
Es ist in den letzten Jahren Mode geworden, dem Strom stets neue finanzielle Lasten aufzubürden. Das neue StromVG führte mit der Durchleitungsabgabe eine zusätzliche Abgabenkompetenz in der Höhe von 0,6 Rp./kWh Strom ein, wovon aktuell bereits 0,45 Rp./kWh erhoben werden. Auch der zurzeit diskutierte Gegenvorschlag zur Initiative „Lebendiges Wasser“ sieht einen Strompreiszuschlag von 0,1 Rp./kWh vor. Diese und weitere Belastungen des Stromes erfolgen, obwohl der Souverän im Jahre 2000 alle drei Vorlagen mit fiskalischen Mehrbelastungen des Stromes und der übrigen Energieträger klar abgelehnt hat! Die stetige Missachtung des Volkswillens macht das Parlament unglaubwürdig und stärkt die politischen Extreme.

Freitag, 7. November 2008

Einreichung der Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager

Die radioaktiven Abfälle sind schon heute eine Realität und sie müssen sicher entsorgt werden. Wir alle profitieren vom Strom, der Medizin und der Forschung und stehen damit in der Pflicht, die Verantwortung für deren Abfälle zu übernehmen.

Wir wissen, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle in einem geologischen Tiefenlager in der Schweiz technisch und politisch lösbar ist. Wir wissen jedoch noch nicht, wo diese Entsorgung stattfinden soll.

Heute haben wir aber mit der Bekanntgabe möglicher Standorte durch die Nagra einen ersten Schritt gemacht. Der Jurasüdfuss kommt, nebst fünf weiteren Standorten, für geologisch und technisch für ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle in Frage. Jetzt geht es darum, die Auswahl möglicher Standorte auf dem vom Gesetz klar vorgegeben Weg etappenweise zu konkretisieren. Dabei ist die Mitsprache der betroffenen Regionen und der Schweizer Bevölkerung jederzeit gewährleistet. Ich bin deshalb überzeugt, dass wir am Schluss - das heisst nach einer allfälligen Volksabstimmung in etwa 10 Jahren - den technisch und politisch geeignetsten Standort kennen werden.
Die radioaktiven Abfälle sind, wie gesagt, schon heute eine Realität. Wir müssen uns also so oder so um ihre Entsorgung kümmern- unabhängig davon, ob wir neue Kernkraftwerke bauen wollen oder nicht. Darum sind die Bewilligungsverfahren für ein neues Kernkraftwerk und für das geologische Tiefenlager vom Gesetz her getrennt. Die beiden Prozesse laufen zeitlich verschoben. Das Problem mit der Versorgungssicherheit muss zuerst gelöst werden (neue Grosskraftwerke bis ca. 2025). Das Tiefenlager brauchen wir erst später, etwa 2040. Die hochaktiven Abfälle brauchen rund 40 Jahre Zeit, um abzukühlen und die Kapazitäten der Zwischenlager reichen noch lange. Wir haben also Zeit, die Standortwahl und den Bau des Tiefenlagers technisch und politisch sauber durchzuführen.

Freitag, 11. Juli 2008

Auch Deutschland bewegt sich...

Deutschland war bis jetzt die Bastion der Kernkraftgegner. Nun scheinen sich die Fronten langsam etwas aufzuweichen. Der Spiegel hat dazu einen interessanten Artikel veröffentlicht.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,564664,00.html

Donnerstag, 3. Juli 2008

Kernkraftwerke sind klimafreundlich!

Wussten Sie, dass Kernkraftwerke weniger CO2 für die Produktion einer Kilowattstunde Strom ausstossen als die Fotovoltaik? Das zur ETH gehörende Paul Scherrer Institut hat dies in einer Studie nachgewiesen.
Die Wissenschaftler haben dabei die gesamte Energiekette von der Gewinnung der Rohstoffe für die Energieerzeugung und für den Bau der Kraftwerke, sowie die Stromproduktion selbst und den Rückbau der Kraftwerke untersucht. Sie berechneten die folgenden Zahlen:
  1. Wasserkraft 4 Gramm CO2 pro kWh
  2. Kernenergie 8 Gramm CO2 pro kWh
  3. Wind 17 Gramm CO2 pro kWh
  4. Fotovoltaik 78 Gramm CO2 pro kWh
  5. Gaskombi 426 Gramm CO2 pro kWh
  6. Erdöl 885 Gramm CO2 pro kWh
  7. Braunkohle 1231 Gramm CO2 pro kWh

Nehmen wir an, wir würden die Schweizer Kernkraftwerke abschalten und unseren Strom in Zukunft mit Gaskombi-Kraftwerken erzeugen. Dann müssten wir alle sofort auf den motorisierten Verkehr verzichten, um das damit erzeugte CO2 wieder wett zu machen.

Noch ein Wort zur Urangewinnung, die die Gegner gerne als Quelle ungeahnter CO2-Emissionen herziehen. Eine moderne Zentrifuge, wie sie in Frankreich steht, braucht viel weniger Energie als herkömmliche. Die Schweiz bezieht ihr Uran aus modernen Anlagen. Aber sogar bei alten Anlagen, die mit Kohlestrom betrieben werden, steigt der CO2-Ausstoss nicht über 60 Gramm pro kWh. Der Uranabbau selbst trägt zur Zeit nur sehr wenig zum CO2-Ausstoss bei.

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Aktion für eine vernünftige Energiepolitik Schweiz Kanton Solothurn

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